26. Mรคrz 2026

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026

Bericht des Bรผrgermeisters

Am 8. Mรคrz waren die Kommunalwahlen, es wurde ein neuer Gemeinderat gewรคhlt. Ab Mai hat die CSU/AWG sieben Sitze, die Niedergerner Liste vier Sitze und die Bรผrger Interessengemeinschaft BIG drei Sitze.
Ich gratuliere allen gewรคhlten, bedanke mich aber auch bei allen nicht-gewรคhlten fรผr ihren Einsatz um die Demokratie und vor allem um unseren Ort!
Ich bin gespannt auf die kรผnftige Arbeit mit dem Gemeinderat.
Konstituierende Sitzung ist am 7. Mai, am 21. Mai ist dann die erste regulรคre Sitzung.
In der Bรผrgerversammlung vom 29.April werden wir die aus dem Gemeinderat ausscheidenden Mitglieder verabschieden.

Die Gemeinde befindet sich bei der Breitbandversorgung im Kofinanzierungsprogramm Bund/Land im Status des Abschlusses des Kooperationsvertrags. Dieser muss vom Projekttrรคger geprรผft werden. Der Bund hat vor Kurzem den Projekttrรคger gewechselt. Damit ist die รœbergabe aller vorhandenen Projektunterlagen verbunden. Diese รœbergabe funktioniert nur sehr eingeschrรคnkt und das bedeutet, dass unser Fรถrderbescheid nicht geprรผft wird. Gleichzeitig lรคuft die bereits maximal verlรคngerte Bindefrist der Telekom an ihr Angebot zum 31.03.2026 ab. Erfolgt bis dahin kein Zuschlag, muss das gesamte Verfahren neu gestartet werden. Wir haben deshalb auf Empfehlung der Breitbandberatung Bayern den Zuschlag erteilt. Bereits im Kooperationsvertrag ist in ยง 18 eine aufschiebende Bedingung enthalten, falls eine Zuschlagserteilung vor Erlass des endgรผltigen Zuwendungsbescheids von Bund und Land erfolgt und dann die Zuwendungsbescheide nicht oder nicht vollstรคndig kommen.

In den vergangenen Wochen waren einige Jahreshauptversammlungen, zum Teil mit Neuwahlen. Ich danke den ausgeschiedenen Vorstรคnden fรผr ihre Arbeit, ihren Einsatz. Ebenso den neu- oder wiedergewรคhlten Vorstรคnden. Dieses Einbringen, dieses ehrenamtliche Engagement macht unsere Gemeinde aus und ist eine Stรผtze der Gesellschaft und des Miteinanders.

Am 4. Mรคrz waren wir im Landratsamt, um mit der Baugenehmigungsabteilung die nรคchsten Schritte fรผr die Genehmigung der Ameisengruppe zu besprechen. Wir werden fรผr die Ameisengruppe eine ร„nderung der Innenbereichssatzung brauchen. Das haben wir auch schon mit der Architektin in Kontakt, um das schnellstmรถglich anzugehen.

Wir hatten Abstimmungsgesprรคche mit der TenneT zum benรถtigten Bannwaldausgleich und zum Flรคchenersatz, den die Bay. Staatsforsten fordern.

Im Stiftungsrat der von Owโ€™schen Altenheimstiftung wurde der Jahresabschluss 2025 besprochen. Es gibt einen kleinen รœberschuss in der verfรผgbaren Rรผcklage. Mit diesem Geld werden neue Liegesessel fรผr das Altenheim angeschafft. Diese wurden vor Jahren schon รผber die Stiftung beschafft, sind nun aber zum Teil defekt.

Zum Feuerwehrbedarfsplan gab es eine Abstimmung mit den Kommandanten. Die erarbeiteten Anmerkungen habe ich an das Ingenieurbรผro geschickt. Es wird jetzt der offizielle Bedarfsplan zur Diskussion mit den Gemeinderรคten und den Feuerwehren erstellt.

Im Kindergarten war der Austausch der Feuermelder fรคllig. Wir haben uns dazu verschiedene Meinungen und Angebote eingeholt und dann den Austausch beauftragt. Knapp 7.000,00 Euro hat das gekostet. Fรผr diese Kosten ist die Gemeinde zustรคndig.

In der Januar-Sitzung wurde von Gemeinderat Tobias Sachsenhauser angeregt, รผber eine Kommunale Kompostierung nachzudenken. Er hat dann in der Folge auch Unterlagen geschickt.
Diese Idee behalten wir im Hinterkopf. Aktuell mรผssen wir aber das Thema mit der Nachsorge auf dem Gebiet des Bauhofs, der Flรคche der Bauschuttdeponie klรคren.
Bei der Kompostierung wรผrden Sickersรคfte, sog. Perkolat austreten. Man braucht also abgedichtete Flรคchen und ein Drainagesystem. Vielleicht kann man das bei der Nachsorge-Planung einbinden.

Die Trรคgervereinbarung mit dem BRK wegen der Mittagsbetreuung ist ausgearbeitet und vom BRK akzeptiert. Unterschrift wird nach den Osterferien sein.

Letzte Woche haben wir einen โ€žSchulbus-Gipfelโ€œ abgehalten, mit Schule, Kindergarten, Busbegleitung und einem Vertreter der Fa. Brodschelm. Der aktuelle Fahrplan ist nicht einzuhalten, deshalb kommt der Bus morgens zu spรคt in der Schule an und auch mittags ca. 15 Minuten spรคter an der Grundschule an und entsprechend spรคter bei den Kindern zu Hause.
Die Fa. Brodschelm wird die Fahrzeiten nochmals รผber deren GPS-System kontrollieren. AuรŸerdem wird รผberlegt, die Schulzeiten etwas abzuรคndern, dass man die Verzรถgerungen beim Bus auffรคngt.
Weiteres Thema war die Sperrung der B20 im Mai / Juni / Juli.
Man รผberlegt, die Strecke umzukehren und / oder einen zusรคtzlichen Bus einzusetzen. Das wird man kurzfristig bekanntgeben.
Schรผlern, die Prรผfungen haben, wird geraten, in der Zeit nicht mit dem Bus zu fahren.

Das Landratsamt Altรถtting lรคdt am Samstag, den 18. April 2026, von 9.00 Uhr bis etwa 13.00 Uhr zu einem Anfรคngerkurs fรผr Wespen- und Hornissenberater ein.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Naturinteressierten, die mehr รผber die faszinierende Welt von Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen erfahren und sich fรผr deren Schutz engagieren mรถchten.

Bericht รผber die finanzielle Lage: (regelmรครŸig)
Die finanzielle Lage ist stabil, aber nach wie vor unbefriedigend. Die Gewerbesteuer liegt zwar bei rund 1.000.000 โ‚ฌ statt geplanter 400.000 โ‚ฌ, aber es kommt ein starker Ausgabedruck von mehreren Bereichen (Schule, Feuerwehren, Bauschuttdeponie, Unterer Wirt, Homepage Gemeinde usw.). Wieweit sich die geopolitischen Ereignisse wieder auf die รถffentlichen Finanzen auswirken, ist derzeit nicht abschรคtzbar.

Bericht aus dem KommU:
Bei der Alten Schule wurde das Gerรผst aufgestellt und haben die Ausbesserungsarbeiten am Putz am 19.03.2026 begonnen. Bis Anfang Mai muss die Baustelle wegen des Mauerseglers beendet sein. Der Sockelbereich in der SchulstraรŸe (gegenรผber Bonimeier) wurde unter Einschaltung des Putzherstellers grรผndlicher untersucht. Es wurde festgestellt, dass die Mauer zwar feucht ist (rund 70 %), aber der Putz hรคlt. Wenn man die Feuchtigkeit auf Dauer aus dem Mauerwerk bekommen mรถchte, ist ein Unterfangen erforderlich. Dabei wird neben dem Sockel aufgegraben und auch der Putz bis auf eine Hรถhe von rund 1,5 bis 1,75 m abgetragen. Dann werden die Fugen ausgekratzt und ein neuer Putz aufgezogen. Zu diesen Arbeiten braucht man die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, welche man aber mรถglicherweise nicht bekommt. Wir haben uns daher entschieden, die Situation auรŸen so auszufรผhren, wie geplant. Innen kรถnnte man im Bereich der Muki-Rรคume auf eine Hรถhe von 1 m einen speziellen Putz aufziehen und das Schimmelproblem beheben. Der Maler macht einen entsprechenden Vorschlag.

Wegen des neuen Standortes fรผr den Kommunalen Bauhof muss ein Gesprรคch bei der Regierung von Oberbayern gefรผhrt werden. Auch ein alternativer Standort im westlichen Deponiegelรคnde wurde untersucht. Dort gilt eine baurechtliche Verfรผllung und damit wรคre eine Nachnutzung grundsรคtzlich denkbar.
Nach Rรผcksprache mit dem Bรผro BUG Graml riet dieser abes generell von einem Gebรคude auf dem Grundstรผck ab. Denkbar wรคre eine (gewerbliche) Nutzung nur fรผr Zwecke, die keinen statisch festen Untergrund benรถtigen oder mit einer Pfahlgrรผndung. Das muss aber in ein Konzept einflieรŸen.

Bzgl. des Standorts Eisching haben wir eine Genehmigung als sonstiges privilegiertes Vorhaben im AuรŸenbereich angestrebt. Das war im ersten Termin noch als grds. mรถglich genannt worden. Im letzten Termin jetzt nicht mehr. Deshalb habe ich ein Schreiben ans Landratsamt geschickt, in dem ich die Begrรผndung, dass dies doch mรถglich ist, nochmals darstelle.
Ungeachtet dessen setzen wir unsere Planungen bzgl. des Baus fort. Diese Woche hatten wir wieder ein Gesprรคch mit einer Baufirma zur Gestaltung und zu einem Kostenangebot.

Der Wirtschaftsprรผfer hat den Jahresabschluss 2024 geprรผft und ein uneingeschrรคnktes Testat erteilt.

Bericht aus dem Arbeitskreis Energie
Herr Wolfgang Straubinger berichtet aus dem AK Energie:

In der Sitzung vom 02.03.2026 wurden die AK Mitglieder รผber den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens des Windparks sowie รผber das Projekt โ€žWรคrmeplanungโ€œ informiert. Bei Letzterem liegen der ausfรผhrenden Firma genรผgend Daten zur Erstellung der Wรคrmeplanung vor, es ist z.Z. keine Unterstรผtzung seitens des AK notwendig.

Weiters wurde รผber eine gasisolierte Anlage bei Oberhaid gesprochen, die Tennet vor Kurzem in Betrieb genommen hat.

Anlรคsslich der erfolgten Stellungnahme Bund Naturschutz / BBV wurde ein erneutes Gesprรคch mit dem Bund Naturschutz terminiert zur Klรคrung aktueller Positionen, Klagerisiken und ggf. einvernehmliche Festigung gemeinsamer strategischer Punkte hinsichtlich der Lage des UW im Bannwald und den weiter im Raum stehenden Infrastrukturprojekten.

In der Vergangenheit wurde von einzelnen Mitgliedern aus dem AK zum einen mit der Mitgliedschaft im AK geworben und zum anderen an Veranstaltungen mit kontrรคren Zielen zum AK als Redner aufgetreten. Hier wurden auch Informationen unvollstรคndig weitergegeben.
Dazu wurden folgende Beschlรผsse gefasst.
- keine Werbung mit der Mitgliedschaft im AK
- alle Protokolle aus dem AK werden auf dem Gemeindeserver gespeichert.
- Protokolle werden รผber die Sprecher freigegeben
- Gemeinderat wird eine Leitstrategie verabschieden
- Protokollfรผhrung bleibt im AK, kann personell wechseln.

Zu den weiteren Tagesordnungspunkten und Beschlรผssen:

Homepage der Gemeinde / Heimat-App
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.10.2024 die Projektgruppe โ€žPG Information und Kommunikationโ€œ wieder eingesetzt. Der Auftrag der Projektgruppe liegt in der Erstellung von Vorschlรคgen fรผr die Neugestaltung der Homepage, der Dorfzeitung und die Klรคrung der Prรคsenz in sozialen Medien. Die Vorschlรคge und Konzepte werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Dorfzeitung wurde inhaltlich und graphisch erneuert.
Die bestehende kommunale Webseite der Gemeinde Haiming entspricht in ihrer aktuellen Form nicht mehr den technischen Standards einer modernen Verwaltung und wird den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, Nutzerfรผhrung und Schnittstellenkompatibilitรคt nur unzureichend gerecht.
Der Gemeinderat in Haiming beschlieรŸt den Relaunch der gemeindlichen Webseite, die Einfรผhrung der Heimat-Info App sowie die Einfรผhrung des virtuellen Mitarbeiters auf Basis von Kรผnstlicher Intelligenz. Fรผr diese MaรŸnahmen wird die Fa. Cosmema GmbH beaufragt.

Bauvorhaben (Vorbescheid): Errichtung von vier Doppelhaushรคlften und vier Garagen (2026/0064), Bauort: Moosen 19, 84533 Haiming, Gemarkung Piesing, Flur-Nr. 699/4,โ€“ Korrektur der Beschlรผsse vom 26.02.206
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat zwei Beschlรผsse zu dem oben genannten Vorbescheid gefasst. Das Landratsamt hat sich hinsichtlich der Beschlussfassungen an die Gemeinde gewandt und um Klarstellungen gebeten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, weil die Gemeinde dies an den Festsetzungen des Bebauungsplans ausgerichtet hat. Das Landratsamt empfiehlt der Gemeinde, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, weil dem Vorhaben ja im Baubooster zugestimmt wurde.
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 26.02.2026, wonach das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde, auf und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemรครŸ ยง 36 BauGB.

Das Landratsamt empfiehlt der Gemeinde Haiming, die Regelung der Auflagen im Beschluss umzuformulieren. Das, was die Gemeinde will, soll in einem stรคdtebaulichen Vertrag geregelt werden. Der Abschluss des stรคdtebaulichen Vertrages soll die Auflage sein.
Die Gemeinde Haiming hebt den Beschluss vom 26.02.2026, wonach die Auflagen fรผr die Zustimmung nach ยง 36a BauGB gelten, auf und erteilt dem Bauvorhaben die gemeindliche Zustimmung gemรครŸ ยง 36a BauGB (Bau-Turbo) unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines stรคdtebaulichen Vertrages zur Einhaltung der von der Gemeinde geforderten Bedingungen.
Die Gemeinde bestรคtigt dem Landratsamt den Abschluss des stรคdtebaulichen Vertrages. Dann erst kann das Landratsamt die Baugenehmigung erteilen.
Weiter empfiehlt die Gemeinde Haiming dem Bauherrn, mit dem Landratsamt Altรถtting zu besprechen, wie mit dem sehr geringen Abstand zum Bach umzugehen ist.

Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Garagen sowie Umbau des Dachgeschosses im Bestand zu einer Wohneinheit (2026/207), Bauort: Neuhofen 48, 84533 Haiming, Gemarkung Piesing, Flur-Nr. 318/2
An das schon bestehende Gebรคude soll auf der nรถrdlichen Seite ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Es sollen somit drei Wohneinheiten entstehen. Das Dachgeschoss des bestehenden Gebรคudes, das zwei Wohneinheiten aufweist, soll umgebaut werden, so dass eine weitere Wohneinheit entsteht.
Im neu zu errichtenden Mehrfamilienhaus sollen im Erdgeschoss drei Garagen Platz finden. Die รผbrigen Stellplรคtze sollen vor den Garageneinfahrten bzw. neben den Gebรคuden platziert werden.
Die Gemeinde Haiming lehnt das gemeindliche Einvernehmen ab, da es die ausgewiesenen Stellplรคtze als nicht ausreichend, die vor den Garagen als nicht ausreichend groรŸ erachtet.

Bauvorhaben (Vorbescheid): Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses (2026/0261), Bauort: InnstraรŸe 11, 84533 Haiming, Gemarkung Haiming, Flur-Nr. 67
Der Bauherr hat einen Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich einer Erweiterung des Wohnhaueses durch Aufstockung des Dachgeschosses gestellt. Die MaรŸnahme soll der Schaffung von Wohnraum dienen, ferner soll FlรคchenfraรŸ vermieden werden.
Das bestehende Dach soll zurรผckgebaut werden. Der Ausbau hat eine Hรถhe von 5,57 m. An der Sรผdseite soll eine Balkonaustrittsgaube Platz finden.
Die Gemeinde Haiming erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stellt eine รœbernahme der Abstandsflรคchen auf der angrenzenden StraรŸe in Aussicht.

Bestรคtigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Piesing
Die Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter werden jeweils fรผr die Dauer von sechs Jahren von den Feuerwehren gewรคhlt. Der Gewรคhlte bedarf der Bestรคtigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). Der Kreisbrandrat hat sein Benehmen zu jedem Einzelnen erteilt.
Die Piesinger Feuerwehr hat am 27.02.2026 Herrn Simon Huber fรผr die Dauer von 6 Jahren zum Feuerwehrkommandanten gewรคhlt und Herrn Stephan Stelzl jun. fรผr die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewรคhlt.
Die Gemeinde Haiming bestรคtigt Herrn Simon Huber als Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Piesing und Herrn Stephan Stelzl jun. als stellvertretenden Feuerwehrkommandanten, jeweils unter der auflรถsenden Bedingung, dass innerhalb von zwei Jahren den Kurs โ€žLeiter einer Feuerwehrโ€œ erfolgreich besucht wird.

ร„nderung der Beitrags- und Gebรผhrensatzung zur Entwรคsserungssatzung (BGS-EWS)
Fรผr die Abwasserbeseitigung gibt es den Kanalherstellungsbeitrag und die laufende Einleitungsgebรผhr. Fรผr beide Abgaben ist die Kalkulationszeit abgelaufen.
1.ย  ย  Kanalherstellungsbeitrag
Dieser betrรคgt seit 01.07.2022 pro mยฒ GeschoรŸflรคche 15,80 โ‚ฌ und wird nach dem Periodenkalkulationssystem berechnet. Die Rechnungsperiode betrรคgt 6 Jahre und umfasst drei Jahre in der Vergangenheit (2023 bis 2025) und drei Jahre in der Zukunft (2026 bis 2028). In diesem Zeitraum wurden bzw. werden 612.014 โ‚ฌ investiert. Es wird ermittelt, wieviel GeschoรŸflรคchen vor der Rechnungsperiode abgerechnet wurden (437.647 mยฒ) und wieviele innerhalb der Rechnungsperiode (52.291 mยฒ). Daraus ergibt sich ein Prozentsatz (11,94821 %), mit dem man die anteiligen Investitionskosten (278.968 โ‚ฌ) fรผr die zentralen Anlagenteile (2.334.811 โ‚ฌ) ermittelt.
Der gesamte Investitionsaufwand (612.014 โ‚ฌ plus 278.968 โ‚ฌ = 890.982 โ‚ฌ) wird durch 6 Jahre Rechnungsperiode geteilt (= 148.497,03 โ‚ฌ; durchschnittlicher Investitionsaufwand). AnschlieรŸend wird dieser Wert mit 3 Jahren der Zukunft multipliziert (= 445.491,09 โ‚ฌ) und durch die GeschoรŸflรคchen geteilt, die in den 3 Jahren der Zukunft geschรคtzt veranlagt werden (= 28.200 mยฒ). Daraus errechnet sich ein Wert von 15,7976 โ‚ฌ/mยฒ GeschoรŸflรคche.
Die Verwaltung schlรคgt daher vor, den bisherigen Satz von 15,80 โ‚ฌ fรผr die nรคchsten drei Jahre beizubehalten. Eine ร„nderung der Satzung ist nicht nรถtig.

2.ย  ย  Kanalgebรผhr
Fรผr die laufende Nutzung der Kanalisation ist eine Grundgebรผhr und eine Einleitungsgebรผhr zu entrichten. Die Grundgebรผhr betrรคgt in der Regel 48,00 โ‚ฌ/Jahr. Die Einleitungsgebรผhr betrรคgt seit 01.07.2018 pro mยณ 1,90 โ‚ฌ. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2026 bis 2029. Die Gebรผhrenschwankungsrรผcklage belief sich zum 31.12.2025 auf 28.813,39 โ‚ฌ.
Die Kosten der Abwasserentsorgung konnten in den letzten Jahren deutlich gedrรผckt werden, weil die Eigenstromproduktion zu erheblichen Einsparungen gefรผhrt hat und durch einen Personalwechsel gรผnstigere Verwaltungskosten angefallen sind. Trotzdem reichen die Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken.
Mit den bisherigen Einnahmen von rund 230.000 โ‚ฌ kรถnnen die Kosten nicht mehr gedeckt werden.
Mit einem Kubikmeterpreis von 2,32 โ‚ฌ ergรคbe sich ein Puffer von 25.000 โ‚ฌ (fรผr Unerwartetes) fรผr die Jahre 2026 bis 2029. Das ist nicht viel, aber zumindest wรผrde nicht jede kleinere MaรŸnahme schon zu einem Defizit fรผhren.
Der Verbraucherpreisindex ist in der Zeit seit der letzten Gebรผhrenanpassung vom 01.07.2018 und Dezember 2025 um 24,80 % gestiegen, was eine Kubikmeterpreis von 2,37 โ‚ฌ entsprรคche. Da die Grundgebรผhre nicht angehoben wird, entspricht die Erhรถhung bei einem Haushalt mit 100 mยณ Verbrauch pro Jahr eine Steigerung um 42 โ‚ฌ pro Jahr bzw. 17,65 % und liegt damit deutlich unter der Erhรถhung des Verbraucherpreisindexes von 24,80 %.

Der Gemeinderat beschlieรŸt eine ร„nderung der Beitrags- und Gebรผhrensatzung zur Entwรคsserungssatzung in der Form, dass die Einleitungsgebรผhr je mยณ von 190 EUR auf 2,32 EUR angehoben wird.
Herstellungsbeitrag und Grundgebรผhr bleiben unverรคndert.

Beschaffung eines Graders fรผr den Bauhof
Der Bauhof hat die Beschaffung eines Graders beantragt. Mit diesem werden KiesstraรŸen repariert. Das gewรผnschte Modell erzeugt ein Dachprofil. Die spezielle Schildform und V-Form Schiene sorgen fรผr gleichmรครŸige Kiesverteilung und effektive Wasserdrainage, wodurch die Weghaltbarkeit verbessert wird. Eine Zugmaschine mit mindestens 50 PS ist jetzt vorhanden. Die Reparatur von KiesstraรŸen ist eine permanente Aufgabe des Bauhofs.
Der StraรŸenunterhalt ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde (Art. 57 GO). In manchen Bereichen ist diese Aufgabe eine Pflichtaufgabe, nรคmlich dann, wenn StraรŸen in einem Zustand sind, der die Verkehrssicherheit beeintrรคchtigt oder sie nur bedingt befahrbar macht. Das ist bei KiesstraรŸen รถfters der Fall. Das gewรคhlte Modell hat den Vorteil, dass es weniger Nacharbeit an den StraรŸenrรคndern verursacht, weil es รผberschรผssiges Material nicht zur Seite schiebt, sondern nach innen verteilt.
Die Gemeinde Haiming nimmt das Angebot der Firma โ€žUnser Lagerhaus Warenhandelsges. mbHโ€œ, Niederlassung Innsbruck, zum Kauf eines MS Grades 205 zum Preis von 15.500 โ‚ฌ (exklusiv Mehrwertsteuer) an.

Arbeitskreis Flรคchennutzungsplan, Arbeitskreis Energie โ€“ Befristung der Bestellungen
Der Arbeitskreis Flรคchennutzungsplan wurde im Jahr 2023 eingerichtet. Er setzt sich zusammen aus den drei Bรผrgermeistern, drei Gemeinderatsmitgliedern, zwei Verwaltungsmitarbeitern (Bauamt und Geschรคftsleitung) und zwei Personen des Planungsbรผros Kellhuber. Der Plan war, die Tรคtigkeit des AK bis zum Ende der Wahlperiode abzuschlieรŸen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Analog zu den bestellten Ausschรผssen sollte zu Beginn der neuen Wahlperiode eine Neubestellung in den AK Flรคchennutzungsplan erfolgen.
Der Arbeitskreis Energie wurde im Jahr 2024 eingerichtet. Seine Mitgliederzahl wurde auf maximal 20 festgelegt. Bei seiner Grรผndung waren 16 Personen bereit, sich im AK zu engagieren, derzeit sind es 19. Bei der Einrichtung des AK wurde รผber seine Fortfรผhrung รผber die Wahlperiode hinaus nicht diskutiert. Analog zu den bestellten Ausschรผssen sollte zu Beginn der neuen Wahlperiode eine Neubestellung in den AK Energie erfolgen.
Fรผr den AK FNP empfiehlt sich eine gezielte Bestellung von drei Mitgliedern durch Gemeinderatsbeschluss. Sollten mehr Bewerber vorhanden sein, erfolgt die Bestellung durch geheime Wahl in รถffentlicher Sitzung. Gewรคhlt ist, wer mehr als die Hรคlfte der abgegebenen Stimmen erhรคlt.
In die neue Geschรคftsordnung wird eine entsprechende Regelung aufgenommen. Grundsรคtzlich erfolgen Beschlรผsse in offener Abstimmung durch Handzeichen. Wahlen finden dann statt, wenn sie durch Gesetz oder eine Rechtsvorschrift geregelt sind. Die Geschรคftsordnung muss deshalb als Rechtsvorschrift eine Regelung enthalten, dass fรผr den AK Flรคchennutzungsplan und den AK Energie eine Bestellung in รถffentlicher Sitzung durch geheime Wahl erfolgt.
Der Gemeinderat beschlieรŸt:
Die Mitgliedschaft in den Arbeitskreisen Flรคchennutzungsplan und Energie endet jeweils mit Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderats.
Die drei Mitglieder im AK FNP neben den Bรผrgermeistern werden vom Gemeinderat bestellt. Sind mehr als drei Bewerber vorhanden, erfolgt die Bestellung durch geheime Wahl in รถffentlicher Sitzung. Gewรคhlt ist, wer mehr als die Hรคlfte der abgegebenen Stimmen erhรคlt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der AK Energie besteht aus bis zu 20 Mitgliedern. Die Bestellung erfolgt durch geheime Wahl in รถffentlicher Sitzung. Gewรคhlt ist, wer mehr als die Hรคlfte der abgegebenen Stimmen erhรคlt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die GrรถรŸe des AK Energie bestimmt sich danach, wie viele Mitglieder mehr als die Hรคlfte der abgegebenen Stimmen erhalten.

Christian Szegedi
Bรผrgermeister

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